Die Jahrestagung 2021 der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie e.V. (DG Paro) fand am am 4. und 5. Juni 2021 unter dem Titel „Parodontologie – Wissenschaft für die Praxis: Aktuelle Leitlinien umgesetzt in die tägliche Praxis“ statt. Im Rahmen der Tagung wurden auch in diesem Jahr DG PARO Spezialisten für Parodontologie® ernannt. Die Ernennung zum erfolgt für sechs Jahre. Dr. Uwe Engelsmann wurde 2021 erneut zum DG PARO-Spezialisten für Parodontologie® ernannt. Die Ernennung zum DG PARO-Spezialisten für Parodontologie® erfolgt für sechs Jahre.

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Mehr über die Weiterbildung:

Fachzahnärzte für Parodontologie haben nach ihrer Ausbildung zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt eine dreijährige Weiterbildung absolviert, in der sie sich intensiv mit Parodontologie beschäftigen und viele 100 Patienten und Patientinnen mit parodontalen Erkrankungen sehen und behandeln.

Bis heute ist der Titel Fachzahnarzt oder Fachzahnärztin für Parodontologie in Deutschland aber nur im Zahnärztekammerbereich Westfalen-Lippe eingeführt worden. In allen anderen Bundesländern haben sich die Zahnärztekammern bisher nicht dazu entschließen können, parodontologisch intensiv geschulten zahnärztlichen Spezialisten den offiziellen Titel eines Fachzahnarztes oder einer Fachzahnärztin zu verleihen.

DG PARO-Spezialist für Parodontologie®

Um diese Lücke zu schließen, hat die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie 1992 den DG PARO-Spezialisten beziehungsweise die DG PARO-Spezialistin für Parodontologie® ins Leben gerufen. Die Ausbildung zur DG PARO-Spezialistin oder zum DG-PARO-Spezialisten für Parodontologie® ist mit der Ausbildung zum Fachzahnarzt oder zur Fachzahnärztin für Parodontologie identisch und beinhaltet ebenfalls eine Ausbildung von circa 5 000 Stunden. Davon müssen zwei Jahre an einer Fachabteilung für Parodontologie einer Universitätszahnklinik oder vergleichbaren Ausbildungsstätten absolviert werden. Die Abschlussprüfung wird vor einer Kommission der DG PARO abgelegt.
Die Qualifikation DG PARO-Spezialist oder DG PARO-Spezialistin für Parodontologie® ist gesetzlich geschützt und wird von vielen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die diese Ausbildung gemacht haben, auf dem Praxisschild geführt.
Der Fachzahnarzt oder die Fachzahnärztin für Parodontologie und die DG PARO-Spezialistin oder der DG PARO-Spezialist für Parodontologie® können als die am umfangreichsten ausgebildeten Parodontologen und Paradontologinnen bezeichnet werden. Sie sind im Berufsverband der Fachzahnärzte und Spezialisten für Parodontologie (BFSP) organisiert.

Quelle: DG PARO